Digitaler Bauantrag ab 01.07.23

Digitaler Bauantrag ab 01.07.23

Digitaler Bauantrag ab 01.07.23

Neuer Onlineservice: Der digitale Bauantrag geht am 1. Juli an den Start - Antragstellung nun meist direkt im Landratsamt

Ab dem 1. Juli 2023 führt das Landratsamt Fürth den digitalen Bauantrag ein. Bauanträge können ab diesem Zeitpunkt künftig auch online gestellt werden. „Der digitale Bauantrag sorgt für einen schnelleren Genehmigungsprozess und ich freue mich, dass wir damit unsere Online-Services am Landratsamt weiter ausbauen“, so Landrat Matthias Dießl.

Neben der Möglichkeit, Bauanträge entweder digital oder in Papierform zu stellen, ändert sich ab Juli auch der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens. Zukünftig sind nahezu alle Anträge zuerst beim Landratsamt Fürth einzureichen.

Dies gilt immer bei allen digital eingereichten Anträgen und Unterlagen. Die Übermittlung geschieht automatisch über das Bayernportal, welches über eine Schnittstelle an die Bausoftware des Landratsamtes angegliedert ist. Papieranträge, über welche das Landratsamt Fürth abschließend selbst entscheidet, sind künftig postalisch an die Dienststelle „Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf“ zu übermitteln oder dort persönlich abzugeben. Eine Einreichung erfolgt in diesen Fällen nicht mehr bei der Gemeinde, sondern immer direkt beim Landratsamt.

Dennoch darf und soll die Erstberatung der Bauherren auch weiterhin wie bisher in den Bauämtern der Gemeinden selbst erfolgen. „Durch die Ortskenntnis und unter Berücksichtigung der Planungshoheit der Gemeinden gibt es hier keinen Grund von der gängigen Praxis abzuweichen“, so der Landrat. Es könne in diesem Zusammenhang bei den Gemeinden aber der Hinweis erfolgen, dass der förmliche Antrag in zahlreichen Fällen neuerdings zunächst an das Landratsamt zu richten ist. Die Gemeinden werden nach Einreichung durch das Landratsamt digital über den Antrag informiert und beteiligt, so dass durch die Gemeinde die Unterlagen bearbeitet werden können und so zum Beispiel auch über das gemeindliche Einvernehmen befunden werden kann. Papieranträge oder Unterlagen bei Anzeigeverfahren, bei welchen entweder eine abschließende Entscheidung durch die Gemeinde selbst erfolgt oder aber eine förmliche Entscheidung von Gesetzes wegen nicht zwingend erforderlich ist, sind künftig so wie bisher bei der Gemeinde direkt einzureichen. Für isolierte Befreiungen und auch Freistellungsunterlagen ist also auch weiterhin die Gemeinde der richtige Ansprechpartner.

Weitere Informationen - auch darüber, welche Unterlagen künftig beim Landratsamt direkt einzureichen sind - finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de

Close
Cookie Consent mit Real Cookie Banner