Zusammenfassung der Infoveranstaltung „Finanzielle Bürgerbeteiligung am Solarpark Seukendorf Nord-West“ am 26.07.2023
anwesend: Herr Feuer (Energiekontor AG)
Herr Riedl (Genossenschaftsverband Bayern)
Grundsätzlich gibt es für die Bürgerinnen und Bürger zwei Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung an dem geplanten Solarpark:
- Bürgersparbrief
- wird zusammen mit einer Bank konkret für den Solarpark Seukendorf aufgelegt
- Zeichnung durch Bürgerinnen/Bürger vor Ort. Zeichnerkreis wird mit der Gemeinde festgelegt
- kann mit regionaler Bank (VR oder Sparkasse) oder überregionaler Bank aufgelegt werden und ist abhängig von der geplanten Anzahl und dem Volumen der Anlagen
- marktübliche Verzinsung der Bank plus Extra-Zins, gesponsert durch den Solarpark
- festgelegte Laufzeit (z.B. 5 bis 10 Jahre)
- risikolos für Anlegerinnen und Anleger
- kalkulierbar durch gleichbleibenden Zinssatz
- Sicherheit der gesetzlichen Einlagensicherung
- Energiegenossenschaft
- Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern zur Finanzierung und Betrieb eines Solarparks
- Die Genossenschaft erhält ein Vorkaufsrecht als Investor des Solarparks
- Sammeln von Eigenkapital zum Kauf des Parks
- Unternehmensgründung durch Beteiligte inklusive
- Bestellung der geschäftsführenden Personen
- Verwaltung von Mitgliedschaften und Verträgen
- Laufzeit mindestens 30 Jahre
- Angliederung an bestehende Genossenschaft möglich
- Kaufmännische und technische Betriebsführung bleibt bei Energiekontor
Fazit:
Der Bürgersparbrief ist eine risikofreie und sichere Art der Beteiligung, dessen Ertrag leicht über dem der marktüblichen Angebote für ähnliche Anlageformen liegt.
Die Energie-Genossenschaft erfordert einige Personen aus der Bürgerschaft, die sich engagieren und ein entsprechendes Unternehmen gründen. Es bedarf einer Mitgliederversammlung, aus deren Mitte ein Vorstand sowie ein Aufsichtsrat gewählt werden. Das unternehmerische Risiko verbleibt bei den Genossenschaftsmitgliedern.
Das Eigenkapital von ca. 30 % (in diesem Fall also ungefähr 3 Mio. EUR) muss durch die Mitglieder der Genossenschaft aufgebracht werden, was jedoch realistisch zu sein scheint. Der Gründungsprozess wird eng vom Bayerischen Genossenschaftsverband begleitet. Die Vorteile liegen in der Nutzungsmaximierung (nicht Gewinnmaximierung) der Mitglieder, den demokratischen und transparenten Strukturen sowie der Möglichkeit, die Genossenschaft zu erweitern (z.B. Fernwärmenetz). Damit können Bürgerinnen und Bürger die örtliche Energieversorgung in Teilen eigenverantwortlich verwalten.
Wie geht es weiter?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die an einer der beiden Beteiligungsformen Interesse haben, melden sich bitte schriftlich beim 1. Bürgermeister Sebastian Rocholl
(per E-Mail: , per Brief: Nürnberger Str. 2, 90587 Veitsbronn).
Sollten sich ausreichend Interessenten für eine oder beide Formen der Bürgerbeteiligung melden, folgen weitere Veranstaltungen.