Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird in Bayern um weitere drei Monate verlängert

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird in Bayern um weitere drei Monate verlängert

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird in Bayern um weitere drei Monate verlängert

Das Kabinett hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um weitere drei Monate und damit bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist.

Alle Infos lesen Sie im Schreiben des Bayerischen Gemeindetages (PDF)

Close
Cookie Consent mit Real Cookie Banner