Wie bereits in den Gemeindeblättern im April angekündigt, können vom 01. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 die Grundsteuererklärungen für die Umsetzung der neuen Grundsteuerreform bei den zuständigen Finanzämtern abgegeben werden.
Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter dem Link www.grundsteuer.bayern.de
Hier finden Sie nicht nur Informationen über das neue Grundsteuergesetz und den Ablauf des Erhebungsverfahrens, sondern auch Anleitungen und Hilfen zum Ausfüllen der Erhebungsbögen.