Steuersätze Veitsbronn
Grundsteuer
Hebesatz für Grundsteuer A+B
395%
Hinweis:
Bei Übergang eines Steuerobjekts auf einen neuen Eigentümer bleibt der bisherige Eigentümer so lange steuerpflichtig, bis das zuständige Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer umgeschrieben hat. Eventuelle Vereinbarungen in Kaufverträgen ändern nichts an der Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden. Die Besitzverhältnisse, welche am 01.01. eines Kalenderjahres vorliegen sind bindend für die gesamte Jahressteuer.
Gewerbesteuer
Hebesatz für Gewerbesteuer
395%
Wasser -und Kanalgebühren
Zählergrundgebühr
bis 5m3/h 55,-€/Jahr
bis 10 m3/h 110,-€/Jahr
bis 20m3/h 220,-€/Jahr
über 20m3/h 440,-€/Jahr
Frischwassergebühr
1,39€ pro m3 zuzgl. 7% MwSt.
Kanalgebühr (Abwasser)
3,42€ pro m3
Hinweis:
An die Bürger/innen der Ortsteile Raindorf und Retzelfembach, bei Fragen bezüglich der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte an den
Zweckverband zur Wasserversorgung der Dillenberggruppe
Frau Beigel Tel.: 09103/79 36 -0
Beachten Sie jedoch bei der Anmeldung des Wassers auch den Kanal bei der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn zu beantragen.
Hundesteuer -> siehe Satzung und Verordnung