Informationen rund um die Südwestliche Umgehungsstraße und den Bürgerentscheid am 26.05.2019

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfangreiche Informationen zum aktuellen Planungsstand der Südwestlichen Umgehungsstraße.

Im Rahmen eines Bürgerentscheids am 26.05.2019 haben Sie schließlich das Recht, mit Ihrer Stimme zu entscheiden, ob die Planung so fortgeführt und die Straße wie dargestellt gebaut werden soll.

 

Legende:

LBP         Landschaftspflegerischer Begleitplan
saP          Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
FFH        Fauna/Flora/Habitat
ÖFA        Ökologisch-Faunistische Arbeitsgemeinschaft
BA 1        Bauabschnitt 1
BA 2        Bauabschnitt 2
BA 1a      Bauabschnitt 1a Bernbach – Seukendorfer Straße
BA 1b      Bauabschnitt Seukendorfer Straße - Kagenhof

 

Allgemeine Informationen und Auswertungen

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Lagepläne

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BA 1 - 1a

 

BA1-1b

 

BA2

 

Visualisierung

Bilder und Videos verschaffen einen Eindruck, wie sie sich in den Bestand einfügt und wie der Anschluss an die bestehende Infrastruktur geplant ist.

Übersichtsbild:

Unter folgendem Link finden Sie eine Visualisierung der geplanten Umgehungsstraße.

<Zur interaktiven Visualisierung>

 

 

LBP/saP/ÖFA/FFH-Dokumente

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Fragen und Antworten zur Umgehung Veitsbronn

 

  • Welche Detailtiefe haben die Planungen?
    Die Bauabschnitte 1 und 2 haben eine unterschiedliche Planungstiefe.
    Während sich der BA 1 bereits im Planfeststellungsverfahren befindet und somit genehmigungsreif ist, wurde für den Bauabschnitt 2 bisher nur eine vorläufige Planung erstellt. Diese muss detailliert und auf die neuesten Vorschriften angepasst werden.
    Ebenso müssen besonders die Kreuzungspunkte, die Führung der Geh- und Radwege, die Querungen sowie der Talübergang aufgeplant und abgesprochen werden. Die weitere Planung wird nach einer Zustimmung im Bürgerentscheid veranlasst.
  • Wie sieht es mit der 'Birnbaumkreuzung' zwischen Veitsbronn und Puschendorf aus?
    Der Ausbau der Umgehungsstraße endet ca. 400 m vor der Kreuzung. Eine bauliche Umgestaltung wurde bisher nicht gefordert und somit auch nicht berücksichtigt.
    Grundsätzlich angedacht ist jedoch eine Änderung der Vorfahrtsregelung, um dem Verkehr zwischen Puschendorf und Kagenhof Vorrang einzuräumen.
  • Wird die Planung von den Behörden überwacht?
    Es besteht ein ständiger Kontakt und Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg.
    Für den BA 1 erfolgen derzeit keine weiteren Abstimmungen, da keine wesentlichen Änderungen seit den Planfeststellungsunterlagen 2016 erfolgt sind.
    Für den BA 2 hat das Staatliche Bauamt Nürnberg im Rahmen des durchgeführten Scopings – dies bedeutet eine erste Behördenbeteiligung - eine Stellungnahme abgegeben.
  • Wie sieht die Gestaltung in Kagenhof aus?
    Im BA 1 werden für den Geh- und Radweg 2 Querungen eingeplant. Der Geh- + Radweg im Norden benötigt eine Breite von 2,75 m.
    Im BA 2 ist bisher noch keine Querung aufgeplant. Diese erfolgt erst bei Vertiefung der Planung.
    Die Querung führt aufgrund der Aufweitung in der Kurve zu einer Verschiebung der Talquerung nach West.
  • Wird der Autolärm zukünftig nicht weniger, wenn immer mehr Elektroautos auf den Straßen unterwegs sein sollten?
    Es kann derzeit keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Elektroautos bspw. im Jahr 2030 unterwegs sein werden und inwieweit hier eine Lärmminderung angesetzt werden kann.
  • Wurde eine Preissteigerung in den genannten Baukosten berücksichtigt?
    Nein. Es wurden die Baupreise von 2018/19 angesetzt, jedoch wurden keine weiteren Preissteigerungen berücksichtigt.
  • Welche Ausgaben rund um die Südwestliche Umgehungsstraße fielen bislang an?
    Zwischen 1995 und 2019 wurden für die Planung etwas mehr als 0,6 Mio. EUR und den Erwerb der für den BA 1 benötigten Grundstücke ebenfalls etwas mehr als 0,6 Mio. EUR aufgewendet.
    Insgesamt wurden bislang somit 1,26 Mio. EUR verausgabt.
  • Welcher Zuschusssatz ist zu erwarten?
    Für den Bauabschnitt 1 wurde der höchstmögliche Zuschusssatz beantragt. Bei ähnlichen Maßnahmen wurden Sätze von 40 - 50 % der Gesamtkosten zugeteilt.
    Auf die gesamte Trasse bezogen bedeutet dies, dass mit Zuschüssen grob zwischen 12 und 15 Millionen EUR gerechnet werden kann (auf Basis der Kostensätze 2018/2019).
  • Welcher Eigenanteil kommt auf die Gemeinde Veitsbronn zu?
    Sollten die Zuschüsse wie erwartet fließen, müsste die Gemeinde zwischen 16 und 19 Millionen EUR selbst tragen (auf Basis der Kostensätze 2018/2019).
  • Wie geht es weiter nach dem Bürgerentscheid?
    Stimmen die Bürger dem Bau der Südwestlichen Umgehungsstraße zu, wird für den Bauabschnitt 1 die Planfeststellung vorangebracht, so dass baldmöglichst eine Baugenehmigung erwirkt werden kann.
    Vor Baubeginn sind dann noch verschiedene Schritte zu unternehmen wie die Sicherstellung einer Ausgleichsfläche für die Feldlerche (BA 1a) und eines Reststreifens eines benötigten Grundstücks (BA 1b)
    Die Planungen für den Bauabschnitt 2 werden fortgeführt, um das Planfeststellungsverfahren in die Wege zu leiten.
    Parallel werden Planungskonzepte für die innerörtliche Gestaltung, hier besonders für die Verkehrsberuhigungen, beauftragt und entwickelt.  

    Stimmen die Bürger dem Bau der Südwestlichen Umgehungsstraße NICHT zu, so sind Entscheidungen und Beschlüsse sowie Aufträge, die den Bau dieser Straße zum Ziel haben, für ein Jahr blockiert.

  • Wann rollen im Falle eines zustimmenden Bürgerentscheids die Bagger?
    Der realistische Baubeginn für den Bauabschnitt 1 ist 2021/2022. Er kann jedoch erst nach erfolgter Genehmigung (Planfeststellung) durch die Regierung von Mittelfranken vergeben werden.
  • Über wie viele Jahre dürfte sich der Bau der gesamten Straße erstrecken?
    Mit einer Bauzeit von mindestens sieben Jahren ist zu rechnen. Beide Abschnitte werden frühestens im Jahr 2028 abgeschlossen sein.
  • Sind bereits die benötigten Flächen für den 2. Bauabschnitt erworben?
    Nein. Nachdem der konkrete Flächenbedarf der Trasse bislang nicht feststand, wurden für den 2. Bauabschnitt noch keine Flächen erworben.
  • Inwieweit ist der ökologische Ausgleich gesichert?
    Der ökologische Ausgleich ist noch nicht vollständig gesichert, insbesondere für die Feldlerche als geschützte Art wird noch eine passende Ausgleichsfläche benötigt.
    Hinsichtlich der Auswirkungen des BA 2 auf das FFH-Gebiet im Zenngrund lässt sich noch nichts detailliertes sagen, da dies vom genauen Standort des Eingriffs bspw. der notwendigen Brückenpfeiler abhängt.
  • Welche Möglichkeiten bestehen im Innenort?
    Es gibt grundsätzlich eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verkehrsbeeinflussung:
    - Geänderte Straßengestaltung:
    -- Shared Space ("gemeinsamer Raum")
    -- Fahrbahnverengung
    -- Schutzstreifen für Radfahrer
    -- Parkbuchten
    -- Bauminseln
    - Wechselnde Fahrbahnführungen
    - Verkehrsberuhigte Bereiche
    - Platzgestaltungen
    - Durchfahrtsverbote für LKW
    - Zone 30
    - Rechts vor Links
    - Einbahnstraßen

    Die genaue Gestaltung würde Bestandteil der in Auftrag zu gebenden Planungskonzepte sein.

  • In welchen Straßen bestünde ein solches Umgestaltungspotential?
    Dies wäre in der Seukendorfer Straße zwischen Bahnunterführung und Ampelkreuzung, in der Fürther Straße zwischen Ampelkreuzung und Kreisverkehr Bernbach,
    in der Langenzenner Straße bis Kagenhof sowie in der Hauptstraße, Siegelsdorfer Straße und Puschendorfer Straße gegeben.
    Die Umgestaltung könnte schrittweise je nach Baufortschritt der Südwestlichen Umgehungsstraße erfolgen.
  • Kann bei einem Bau der Südwestlichen Umgehungsstraße auch die Tuchenbacher Straße in Veitsbronn von einer Kreisstraße zur Ortsstraße abgestuft und entsprechend verkehrsberuhigt werden?
    Nachdem die Straße zwischen „Birnbaumkreuzung“ und Tuchenbach deutlich schmäler ist als die bestehende Kreisstraße zwischen Tuchenbach und Veitsbronn ist eine Abstufung der Tuchenbacher Straße samt Verkehrsberuhigung nicht realistisch.

 

 

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