Umweltfonds aufgestockt

Umweltfonds aufgestockt

Umweltfonds aufgestockt

Insbesondere wegen der hohen Nachfrage nach Förderung für Mini-PV-Anlagen war der entsprechende Zuschusstopf des Jahres 2023 früh ausgeschöpft.

Dank einer Mittelumschichtung konnte der Ansatz um 9.000 EUR erhöht werden.

Generell gilt:

  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Haushalt 2023 verfügbaren Mittel, es besteht deshalb kein Anspruch auf Förderung.
  • Rückwirkend können ausnahmsweise auch Mini-PV-Anlagen gefördert werden, die im Jahr 2023 vor dem 28.7. beauftragt wurden.
  • Für Mini-PV-Anlagen, die ab dem 28.7.2023 beauftragt werden, gilt wieder das übliche Antragsverfahren.
  • Sollte auch dieser aufgestockte Ansatz ausgeschöpft sein, so sind Anträge für Mini-PVA nach 2024 (Vorliegen Haushaltsgenehmigung) zurückzustellen.
  • Bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn, d.h. Anschaffung vor Vorliegen der gemeindlichen Förderzusage, kann keine Förderung gewährt werden.

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