Informationen aus dem Veitsbad
Familiendauerkarten, welche bisher im Rathaus erhältlich waren, werden künftig nur noch im Bad bezahlt und ausgegeben. Die Vorlage einer Haushaltsbescheinigung entfällt damit. Jedoch wird weiterhin ein Nachweis zur Familienzugehörigkeit benötigt. Alternativ können hier Kinderreisepässe, Kopien von Geburtsurkunden oder Nachweise über die Auszahlung von Kindergeld vorgelegt werden.
Für den Verkauf von Familiendauerkarten und Einzel-Dauerkarten für Ortsansässige ist zusätzlich ein Nachweis nötig, dass diese im Gemeindegebiet Veitsbronn gemeldet sind.
Hier raten wir, dass die Elternteile und Erwachsene den Personalausweis an der Kasse im Bad vorlegen.