Veitsbronn - Breitband 2. + 3. Modul ( abgeschlossen )
2. Förderverfahren Ausbau Breitbandnetz
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Näheres hierzu kann der Breitbandrichtlinie -BbR- entnommen werden. Die Gemeinde Veitsbronn beabsichtigt sich in diesem Förderverfahren zu beteiligen. Nachstehend informieren wir über den derzeitigen Stand im Förderverfahren.
3. Bestandsaufnahme / Markterkundung
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3.1 Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Veitsbronn hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Das Ergebnis dieser 2. Markterkundung ist dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen.
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Ansprechpartner zum Breitbandausbau
Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn
Geschäftsleitung
Tel.: 0911/75208-36
E-Mail: