Angesichts der aktuellen Energiekrise hat der Gemeinderat Veitsbronn am 27.10.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Die Förderrichtlinien zum Umweltfonds werden unter Punkt 2.3 wie folgt ergänzt:
Auch können netzgebundene stationäre Mini-PV-Anlagen gefördert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Ausgangsleistung des Wechselrichters der Anlage, welche gesetzlich auf 600 Wp begrenzt ist. Pro Wp beträgt der Zuschuss 0,35 Euro.
Wichtig: eine Antragstellung muss gemäß § 3 Abs. 1 des Umweltfonds vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Beginn gilt die Vergabe von Aufträgen.