Steuersätze Seukendorf
Grundsteuer
Hebesatz für Grundsteuer A+B
350%
Hinweis:
Bei Übergang eines Steuerobjekts auf einen neuen Eigentümer bleibt der bisherige Eigentümer so lange steuerpflichtig, bis das zuständige Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer umgeschrieben hat. Eventuelle Vereinbarungen in Kaufverträgen ändern nichts an der Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden. Die Besitzverhältnisse, welche am 01.01. eines Kalenderjahres vorliegen sind bindend für die gesamte Jahressteuer.
Gewerbesteuer
Hebesatz für Gewerbesteuer
380%
Kanalgebühren
Kanalgebühr (Abwasser)
4,81€ pro m3
Hinweis:
Bei Fragen bezüglich der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte an den
Zweckverband zur Wasserversorgung der Dillenberggruppe
Frau Beigel Tel.: 09103/79 36 -0
Beachten Sie jedoch bei der Anmeldung des Wassers auch den Kanal bei der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn zu beantragen.
Hundesteuer -> siehe Satzung und Verordnung