Alle Unterlagen und Informationen zum Verfahren sind auf der Sonderseite "Soforthilfe Corona" des Wirtschaftsministeriums zu finden. Der unterschriebene Antrag kann als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail oder per Post an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde gesendet werden. Für Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe aus Veitsbronn und Seukendorf ist das:
Regierungsbezirk Mittelfranken
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel: 0981 53-1320
E-Mail: ">
Weitere Hotline der Regierung von Mittelfranken: (0981) 5313
Nachfolgend die wichtigsten Anlaufstellen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Bei Anfragen bezüglich Entschädigungen wenden Sie sich an das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als zuständige Stelle
https://www.stmwi.bayern.de/
Weiterhin empfehlen wir Ihnen die „FAQ´s“ des StmI unter dem im folgenden genannten Link regelmäßig abzurufen.
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
Bayerischer Schutzschirm für Unternehmen
Hotline im Bayerischen Wirtschaftsministerium:
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Liquiditätshilfe der LfA Förderbank Bayern
Förderberatung bei der LfA-Förderbank Bayern:
https://lfa.de/website/de/index.php?CMPID=92df96a39f9b906c15a4491ce75b518d&f=www.lfa.de
Schutzschild der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Arbeitsagentur: Regelung zur Kurzarbeit
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsrechtliche Fragen
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html;jsessionid=4D7B22DE135C2167A2CD64BC1B279E7C?nn=67370
Hilfen finden Sie ferner:
Bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft:
https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/Corona-Pandemie/index.jsp
Bei der IHK für Nürnberg und Mittelfranken:
https://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/index.html
Bei der Handwerkskammer für Mittelfranken:
https://www.hwk-mittelfranken.de/
Örtliche Information zur GEWERBESTEUER in Veitsbronn:
Zur Stützung der örtlichen Gewerbebetriebe hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.3.2020 folgendes beschlossen:
>> Die Verwaltung wird ermächtigt, Anträgen auf Stundung von Gewerbesteuerzahlungen abweichend von der Geschäftsordnung
des Gemeinderates in unbegrenzter Höhe stattzugeben. Dies ist vorerst befristet bis 31.12.2020. <<