Steuersätze Seukendorf

Grundsteuer

Hebesatz für Grundsteuer A+B

350%

 

Hinweis:

Bei Übergang eines Steuerobjekts auf einen neuen Eigentümer bleibt der bisherige Eigentümer so lange steuerpflichtig, bis das zuständige Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer umgeschrieben hat. Eventuelle Vereinbarungen in Kaufverträgen ändern nichts an der Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden. Die Besitzverhältnisse, welche am 01.01. eines Kalenderjahres vorliegen sind bindend für die gesamte Jahressteuer.

 

Gewerbesteuer

Hebesatz für Gewerbesteuer

380%

 

Kanalgebühren

Kanalgebühr (Abwasser)

4,81€ pro m3

 

Hinweis:

Bei Fragen bezüglich der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte an den

Zweckverband zur Wasserversorgung der Dillenberggruppe

Frau Beigel Tel.: 09103/79 36 -0

 

Beachten Sie jedoch bei der Anmeldung des Wassers auch den Kanal bei der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn zu beantragen.

 

Hundesteuer  -> siehe Satzung und Verordnung

 

Close
Cookie Consent mit Real Cookie Banner